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DGDI - DIRECTION GÉNÉRALE DE LA DOCUMENTATION ET DE L'IMMIGRATION

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Zone industrielle d'Oloumi Nord, Avenue Edouard Ekomié, Libreville, Gabun
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Besuch bei einer ansässigen Person oder einem Gabuner.

Entweder Sie lassen sich von der Person, die Sie empfängt, eine Einreisegenehmigung ausstellen. In diesem Fall muss der Gastgeber eine Einreisegenehmigung beantragen, die von der DGDI (allgemein CEDOC genannt) ausgestellt wird.

Um die Einreisegenehmigung zu erhalten, muss der Gastgeber einen "Antrag auf Einreisegenehmigung nach Gabun" (Formular der DGDI, das gewissenhaft auszufüllen ist) mit zwei Farb-Passfotos des Besuchers und einer Fotokopie der ersten beiden Seiten des Reisepasses des Besuchers einreichen.
Der Gast muss außerdem eine Fotokopie seiner Aufenthaltsgenehmigung, ein handschriftliches Schreiben an die DGDI und einen Beschäftigungsnachweis oder eine Arbeitsgenehmigung vorlegen.

Der Besucher muss bei seiner Ankunft am Flughafen im Besitz des Originals der Einreisegenehmigung sein (was kompliziert sein kann).
Oder Sie lassen sich von der gabunischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland ein Visum ausstellen. Der Gastgeber schickt den Reisenden eine vom Bürgermeisteramt seines Wohnortes beglaubigte Unterkunftsbescheinigung.
Die Botschaft von Gabun teilt Ihnen alle Dokumente mit, die Sie vorlegen müssen (die Liste ist lang).

Visum für Geschäftsreisen.

Für Geschäftsreisen nach Gabun benötigen Sie einen auf Französisch verfassten und abgestempelten Dienstreiseauftrag der Firma, die Sie entsendet, und ein Einladungsschreiben der Firma, die den Agenten empfängt, das unterschrieben und abgestempelt ist. Die Einreise nach Gabun wird unter der Voraussetzung akzeptiert, dass das Unternehmen in Gabun anerkannt ist.

Niederlassung in Gabun.

Wenn Sie nach Gabun kommen, um zu arbeiten, müssen Sie eine Einreisegenehmigung vorlegen, die das Unternehmen, das Sie aufnimmt, vor Ort bei der DGDI ausstellt. Außerdem benötigen Sie Ihren Reisepass (Frist für die Ausstellung der Aufenthaltskarte: 1 Monat). Die Aufenthaltskarte ist für Franzosen fünf Jahre lang gültig, die Gültigkeitsdauer ist jedoch je nach Nationalität unterschiedlich.

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