Informationen und Zeiten auf ADM LOCATION
Geöffnet montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr sowie samstags von 8:30 bis 12:00 Uhr.
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Autovermietung in La Réunion ab 19€
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Im Herzen des Stadtzentrums, in der Nähe der Hotels, 5 min vom Busbahnhof, 10 min vom Flughafen Pierrefonds entfernt, gegenüber dem Rathaus von Saint Pierre. Um uns zu finden, gehen Sie die Rue des Bons Enfants entlang, an der Ecke zur BNP gehen Sie 10 Meter nach rechts.
Eine zweite Autovermietung empfängt Sie in Saint Benoit
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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
Artikel 1 - NUTZUNG DES FAHRZEUGS: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht von anderen Personen als ihm selbst oder den vom Vermieter zugelassenen Personen fahren zu lassen. Der Mietvertrag ist nicht übertragbar. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nur für die vom Fahrer vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Er darf nicht an Spielen, Rennen, Rallyes oder anderen Wettbewerben jeglicher Art teilnehmen, ebenso wenig wie an Testfahrten oder Vorbereitungen. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht für unerlaubte Zwecke zu nutzen und es nicht ohne Genehmigung des Vermieters ins Ausland zu bringen. Der Mieter darf keine Veränderungen am Fahrzeug vornehmen und verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht als Zugmaschine für Anhänger oder Ähnliches zu verwenden, unter keinen Umständen die Fahrzeugscheine im Fahrzeug zu lassen und bei jedem Halt die Schließ- und Schutzsysteme zu benutzen. Mit der Übergabe des Fahrzeugs an ihn selbst oder seinen Bevollmächtigten übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für das Fahrzeug gemäß Artikel 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 2. ZUSTAND DES FAHRZEUGS: Das Fahrzeug wird dem Mieter in einwandfreiem Betriebszustand, Karosserie und Sauberkeit übergeben. Die Zähler sind verplombt und die Plomben dürfen nicht entfernt oder verletzt werden, da ansonsten pro Miettag eine Strecke von 500 Kilometern zu bezahlen ist. Der in Rechnung gestellte Kilometerstand ist der vom Zähler angezeigte, und der Preis berücksichtigt die normalen Toleranzen bei der Konstruktion dieser Geräte. Das Fahrzeug wird in demselben sauberen Zustand zurückgegeben wie bei der Abreise; andernfalls muss der Mieter die Kosten für die Reinigung und Instandsetzung tragen. Alle fünf Reifen sind bei der Abreise in gutem Zustand. Sollte einer der Reifen beschädigt werden, verpflichtet sich der Mieter, ihn auf eigene Kosten sofort durch einen Reifen mit denselben Eigenschaften zu ersetzen.
Artikel 3 - WARTUNG UND REPARATUREN: Die normale mechanische Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters, in jedem Fall gehen Reparaturen zu Lasten des Mieters und werden vom Vermieter durchgeführt, ihr Betrag erhöht sich um die in Artikel 8 vorgesehene Ausfallentschädigung. Falls das Fahrzeug außerhalb des Departements der Niederlassung zum Stillstand kommt, werden Reparaturen jeglicher Art nur nach Zustimmung des Vermieters vom offiziellen Vertreter der Fahrzeugmarke durchgeführt und müssen Gegenstand einer detaillierten und quittierten Rechnung sein, der die ersetzten defekten Teile beigefügt sind. In keinem Fall und unter keinen Umständen kann der Mieter Schadenersatz verlangen, weder für eine verspätete Lieferung des Fahrzeugs noch für den Stillstand, im Falle von Reparaturen, die durch den normalen Verschleiß erforderlich sind und während der Mietdauer durchgeführt werden, wegen einer wie auch immer gearteten Nutzungsstörung. Reparaturen von Frostschäden gehen immer zu Lasten des Mieters, auch wenn der Vermieter Frostschutzmittel zur Verfügung stellt.
Artikel 4 - KRAFTSTOFF UND SCHMIERMITTEL: Alle Kraftstofflieferungen gehen zu Lasten des Mieters; er muss ständig den Öl-, Wasser- und Bremsflüssigkeitsstand überprüfen. Die Schmierung (einschließlich der Überprüfung der Füllstände des Getriebes und der Achse) und der Ölwechsel des Motors müssen in den vom Hersteller vorgegebenen Intervallen durchgeführt werden.
Artikel 5 - VERMIETUNG, KAUTION, VERLÄNGERUNG: Die Preise für die Vermietung und die Kaution richten sich nach der geltenden Preisliste und sind im Voraus zu zahlen. Die Kaution kann unter keinen Umständen für eine Verlängerung des Mietverhältnisses verwendet werden. Zur Vermeidung von Streitigkeiten und für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug länger als die im Mietvertrag angegebene Zeit behalten möchte, muss er nach Zustimmung des Vermieters den Betrag für die zusätzliche Zeit vor Ablauf des laufenden Mietverhältnisses überweisen, andernfalls droht ihm eine Strafverfolgung. Ein Miettag umfasst 24 aufeinanderfolgende Nutzungsstunden und jeder angefangene Tag ist vollständig zu bezahlen, sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Miete jederzeit zu beenden und dem Mieter den Betrag für nicht genutzte Tage zu erstatten. Die Rückgabe des Fahrzeugs muss während der Geschäftszeiten erfolgen, andernfalls obliegt es dem Mieter, am Tag nach der Öffnung bei der Entgegennahme des Fahrzeugs anwesend zu sein, wobei ihm diese Überprüfung in jedem Fall so anzulasten ist, als ob es sich um eine kontradiktorische Überprüfung handelte. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters zurücklassen. Andernfalls und wenn dies nicht möglich ist, wird das Fahrzeug auf Kosten des Mieters durch den Vermieter zurückgeführt, wobei die Miete bis zur Rückgabe des Fahrzeugs geschuldet bleibt. Am Ende des Mietverhältnisses muss der Mieter den Restbetrag innerhalb von 48 Stunden begleichen, andernfalls muss er dem Vermieter neben den wiederholbaren Kosten und Verzugszinsen eine pauschal auf 20 % der noch ausstehenden Beträge festgesetzte Entschädigung als Strafklausel zahlen (Artikel 1229 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Artikel 6 Versicherung: Vorbehaltlich der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag ist der Mieter versichert: a) ohne Begrenzung gegen die finanziellen Folgen seiner zivilrechtlichen Haftung für
Unfälle, die Dritten zugefügt werden. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind der Mieter und die zugelassenen Fahrer sowie ihre Ehepartner und direkten Vorfahren,
Bedienstete in Ausübung ihrer Funktion. Außerdem gilt die Garantie nicht, wenn das Fahrzeug mehr Insassen befördert, als es Platz hat.
- b) gegen Diebstahl und Brand des Fahrzeugs, abzüglich der im Tarif vorgesehenen Selbstbeteiligung, mit Ausnahme von Kleidungsstücken und allen mitgeführten Gegenständen. Die Garantie gilt nicht, wenn das Fahrzeug von einem Angestellten des Mieters oder einem seiner Vertreter gestohlen wird. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gehen Schäden am gemieteten Fahrzeug vollständig zu Lasten des Mieters (Artikel 1149, 1150 und 1152 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
. Der Mieter tritt von Amts wegen in die Rechte des Vermieters ein, wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten für Sachschäden geht; die eventuell erhaltene Entschädigung dient zunächst der Erstattung der Kosten, die dem Vermieter möglicherweise entstanden sind, wobei der Restbetrag dem Mieter zusteht. Die Kosten und Honorare für die Eintreibung dieser Entschädigung werden vom Mieter und vom Vermieter im Verhältnis der ihnen zustehenden Beträge getragen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Unfälle, die sich an transportierten Gegenständen oder Waren ereignen oder durch diese verursacht werden.
Die oben genannten Versicherungen gelten nur für die Dauer der vereinbarten Miete. Wenn der Mieter das Fahrzeug darüber hinaus behält, ohne seine Situation gemäß Artikel 5 zu regeln, verliert er alle vertraglich vereinbarten Garantien. Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins für den gemieteten Fahrzeugtyp sind.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter innerhalb von 48 Stunden und unverzüglich den Polizei- oder Gendarmeriebehörden jeden Unfall, Diebstahl oder Brand zu melden, auch wenn dieser nur teilweise oder geringfügig ist, da er ansonsten von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen wird.
Diese Meldung muss zwingend die Umstände, das Datum. Uhrzeit, Ort, die Nummer des Agenten in Paris, ein Protokoll der Gendarmerie oder eines Gerichtsvollziehers außerhalb der Städte, die Namen und Adressen der Zeugen sowie Informationen über den Gegner. Der Mieter darf in keinem Fall über die Haftung diskutieren oder mit Dritten im Zusammenhang mit einem Unfall verhandeln oder einen Vergleich schließen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich alle nach einem Unfall erhaltenen Schriftstücke und alle nützlichen Informationen zukommen zu lassen.
- c) Schäden, Verlust oder Diebstahl von Ausrüstungsgegenständen (Scheibenwischer, Antenne, Radio, Rückspiegel) sowie von Teilen unter dem Fahrzeug (Kurbelgehäuse, Auspuff etc.) werden nicht von der Versicherung übernommen und gehen daher zu Lasten des Mieters, selbst wenn die Selbstbeteiligung abgegolten wird.
Artikel 7 Fahrzeugscheine: Der Mieter übergibt dem Vermieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs alle Fahrzeugscheine, die mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehen.
Artikel 8 Fahrzeugstillstand: Wird das Fahrzeug aus irgendeinem Grund, auch wenn er nicht vom Mieter zu vertreten ist, stillgelegt, so hat der Mieter eine Entschädigung in Höhe des Mietpreises zu zahlen. Die Dauer dieser Entschädigung darf 30 Tage nicht überschreiten, vorausgesetzt, der Mieter erfüllt alle in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen.
Artikel 9 Haftung: Der Mieter bleibt gemäß Artikel 21 der Verordnung Nr. 0058-1216 vom 15. Dezember 1958 allein verantwortlich für Bußgelder und Übertretungen. Protokolle und Zollverfolgungen, die gegen ihn erstellt werden. Infolgedessen verpflichtet er sich, dem Vermieter alle Kosten dieser Art zu erstatten, die eventuell an seinem Ort und Stelle bezahlt wurden.
Artikel 10: Gerichtsstand: Ausdrücklich vereinbart wird, dass im Falle einer Anfechtung die zuständigen Gerichte des Bezirks des Sitzes des Unternehmens, das die Vermietung durchgeführt hat, zuständig sind.
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