CONSEIL NATIONAL DE L'ORDRE DES ARCHITECTES
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Die Architektenkammer, die durch das Gesetz vom 3. Januar 1977 über Architektur eingerichtet wurde, ist eine privatrechtliche Einrichtung, die mit öffentlichen Aufgaben betraut ist. Die Architektenkammer untersteht der Aufsicht des Kulturministers und besteht aus 29 000 Architekten: Sie sind alle in Architektur zugelassen und Inhaber von Bescheinigungen, die die gesetzlich festgelegten Bedingungen für die Ausübung ihres Berufs erfüllen: Diplom, Berufsethos, Versicherung, Zivilrechte usw. Sie sind in die Architektenkammer eingetragen. Die Eintragung in die Architektenkammer verleiht das Recht, den Beruf auszuüben und den Titel "Architekt" zu tragen. Schließlich besteht die Architektenkammer aus 26 Regionalräten und einem Nationalrat.
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Meinungen der Mitglieder zu CONSEIL NATIONAL DE L'ORDRE DES ARCHITECTES
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