ORDRE NATIONAL DE L'ORDRE DES ARCHITECTES
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Die Architektenkammer wurde durch das Gesetz vom 3. Januar 1977 über die Architektur eingerichtet. Sie hat den Status einer privatrechtlichen Einrichtung mit öffentlichem Auftrag, die der Aufsicht des Kulturministers untersteht. Er besitzt Rechtspersönlichkeit und finanzielle Autonomie und besteht aus 29.000 Architekten, die alle über eine Zulassung als Architekt und eine Empfangsbescheinigung verfügen und die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs wie Diplom, Berufsethos, Versicherung und Bürgerrechte erfüllen. Die Architektenkammer besteht aus einem Nationalrat und 26 Regionalräten.
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Meinungen der Mitglieder zu ORDRE NATIONAL DE L'ORDRE DES ARCHITECTES
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