KERIALIS
Kerialis bietet Ferienaufenthalte zu Vorzugspreisen an (jeder Aufenthalt muss mindestens 6 Tage dauern) für Rentner, die eine Rente aus der Kasse beziehen, für Arbeitnehmer von Anwaltskanzleien und Anwaltsbüros, für die der Arbeitgeber Rentenbeiträge an die Kasse abführt, sowie für Ehepartner oder Ehepartnerinnen und steuerlich unterhaltsberechtigte Kinder der oben genannten Personen, sofern diese am Aufenthalt teilnehmen. Gäste sind zugelassen. Von ihnen wird kein Zuschlag verlangt, wenn sie die gleiche Wohnung teilen. Bitte denken Sie jedoch daran, die Namen der Gäste bei der Buchung anzugeben. Wenn sie das gleiche Zimmer teilen (Aufenthalt in Hotels oder Feriendörfern), kommen sie nicht in den Genuss der Beteiligung des Sozialfonds der Kasse und müssen daher einen Zuschlag von etwa 25 % zahlen. Haustiere müssen bei der Anmeldung angegeben werden.