Heutzutage ist es unerlässlich, sich genau über die europäischen Roaminggesetze und die genaue Bedeutung dieses Begriffs zu informieren. Denn während Anrufe und SMS in der Europäischen Union überall kostenlos sind, variieren die Kosten für mobile Daten je nach Zielort.

Das Konzept des Roaming und das Ende der Ro

aming-Gebühren Roaming-Gebühren, auch Roaming-Gebühren genannt, sind zusätzliche Tarife, die früher in Europa erhoben wurden. Wenn man innerhalb der Europäischen Union (oder EU) reiste, musste man zusätzliche Gebühren zahlen, um einen Anruf zu tätigen. Das bedeutete also, dass die Nutzung des Telefons viel eingeschränkter oder teurer war. Folglich gab es mehr Einschränkungen, insbesondere auf beruflicher Ebene. Diese Roaminggebühren gibt es jedoch nicht mehr. Mit dem Inkrafttreten eines Gesetzes am 15. Juni 2017 wurde nämlich das Ende der Roaming-Gebühren innerhalb der EU verkündet. Das bedeutet, dass Anrufe, SMS oder MMS, die aus einem anderen europäischen Land versendet werden, genauso viel kosten, wie wenn sie von Frankreich aus getätigt werden. Wenn die Flatrate aufgebraucht ist, hat die Europäische Kommission eine Obergrenze für den Preis von Gesprächen festgelegt: 3,2 Cent pro Anrufminute und 1 Cent pro SMS. Anrufe aus dem Ausland sind ebenfalls nicht teurer, solange sie aus einem Land der Europäischen Union kommen. Anrufe aus Frankreich ins Ausland sind jedoch immer kostenpflichtig, mit Ausnahme von Ländern, die in der Telefonflatrate enthalten sind.
Bei Reisen ins Ausland ist häufig von Roaming die Rede. Es ist jedoch wichtig, die wahre Bedeutung dieses Wortes zu kennen. Es ist wichtig zu wissen, dass Roaming eine Realität ist, mit der unwissende Reisende konfrontiert werden können. In der Praxis betrifft das Roaming diejenigen, die ins Ausland reisen, aber den größten Teil ihrer Zeit in ihrem Heimatland verbringen. Wenn sie ihr Telefon dort häufiger benutzen, dann befinden sie sich im Roaming. Das erklärt, warum beim Überschreiten einer Grenze innerhalb der EU eine Meldung erscheint, die erklärt, dass Sie Ihren Handytarif derzeit im Roaming nutzen. Allerdings sollte man dies nicht übertreiben. Wenn Sie nämlich mehr Zeit im Ausland verbringen als in Ihrem Heimatland und das Telefon dort häufiger benutzen, dann besteht die Gefahr, dass Sie bestraft werden. Ihr Mobilfunkanbieter kann Ihnen dann Roaminggebühren in Rechnung stellen, auch wenn diese eine Toleranzgrenze haben.

Datennutzung auf Reisen und Vorsichtsmaßnahmen

Im Rahmen der

verfügbaren Datenmenge ist das Surfen im Internet in Ihrem Mobilfunkvertrag enthalten. Die "Richtlinie zur angemessenen Nutzung" überwacht jedoch, dass es keinen Missbrauch hinsichtlich der Roaming-Regeln gibt. Daher werden bei der Nutzung von 4G oder 5G Grenzen gesetzt. So können mehrere Fälle eintreten. Wenn Sie eine Prepaid-Karte besitzen, was bedeutet, dass Sie die Kosten für Ihr Gigabyte-Nutzungsvolumen im Voraus bezahlen, dann können Sie Ihr Telefon nutzen, ohne zusätzliche Kosten zu riskieren. Ihr Mobilfunkanbieter kann jedoch ein Limit für den Verbrauch Ihrer Daten festlegen. Wenn Sie dieses Limit überschreiten, dann werden Sie wahrscheinlich bestimmte Gebühren zahlen müssen. Diese Gebühren werden berechnet, indem das verbleibende Guthaben auf der Karte durch den Preis von 3,50 €, d. h. den Preis pro Gigabyte, geteilt wird. Diese Abrechnungsmethode wird angewendet, sobald Sie den Internet-Roaming-Zugang über das in Ihrem Tarif enthaltene Datenvolumen hinaus nutzen.

Bei einem Basisvertrag ist die Grenze des verfügbaren Datenvolumens genau so hoch wie im Heimatland, und das ohne zusätzliche Kosten. Sie sollten jedoch Ihren Einheitspreis für mobile Daten überprüfen. Wenn dieser zu niedrig ist, d. h. unter 1,75 € pro Gigabyte (im Jahr 2020), dann kann es sein, dass Sie bei der Nutzung von 4G schneller eingeschränkt werden. In diesem Fall werden Sie von Ihrem Netzbetreiber per SMS benachrichtigt. Wenn Sie das vorgeschriebene Limit überschreiten, müssen Sie dann 3,50 € pro Gigabyte zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen. Bei einem Vertrag, der unbegrenzte mobile Daten beinhaltet, muss der Betreiber Ihnen normalerweise eine große Menge an Gigabytes zur Verfügung stellen. Der genaue Betrag hängt von dem Vertragspreis ab, den Sie normalerweise zahlen. Dies entspricht dem Doppelten der Division des Mobilfunkvertragspreises (ohne Mehrwertsteuer) durch die Großkundenpreisobergrenze für mobile Datenroamingdienste. Auch in dieser Situation ist Ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, Sie zu warnen. Wenn Sie die vorgeschriebene Obergrenze überschreiten, müssen Sie zusätzlich zur Mehrwertsteuer 3,50 € pro Gigabyte zahlen.

Sonderfälle bei der Nutzung eines Roaming-Handytarifs

Wenn Ihr Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union länger dauert, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen. Je nach Reiseziel kann es nämlich sein, dass die Kosten für mobile Daten wesentlich höher sind. Wenn Sie mit dem Schiff oder Flugzeug reisen, können Sie sich ohne zusätzliche Kosten in ein terrestrisches Mobilfunknetz einwählen. Wenn Ihre Verbindung jedoch von Satelliten abhängt, dann werden Ihnen unregulierte Roamingdienste in Rechnung gestellt. Sie gelten dann nämlich nicht mehr als innerhalb der Grenzen der EU. Es ist also Vorsicht geboten. Beachten Sie auch, dass Sie das Recht haben, sich mit dem Betreiber in Verbindung zu setzen, um eine Beschwerde einzureichen, falls der Betreiber sich nicht an die Gesetze zu halten scheint. Auch hier gilt: Wenn seine Antwort nicht zufriedenstellend ist, ist es wichtig, sich an die nationalen Regulierungsbehörden zu wenden, die Ihr Problem effektiv behandeln werden.