Während das Mieten eines Autos aus verschiedenen Gründen und für unterschiedliche Bedürfnisse immer beliebter wird, können sich beim Kauf des gemieteten Fahrzeugs berechtigterweise einige Fragen stellen. Dazu gehören insbesondere die Fähigkeit und vor allem das Recht, ins Ausland zu fahren.

Diese Frage stellt sich noch häufiger, wenn man mieten, z. B. mit Skyscannerein Fahrzeug in einer Filiale am Rande einer Grenze mieten möchte. In Frankreich gibt es zahlreiche solcher Möglichkeiten, von Perpignan über Nizza und Lille bis hin zu Straßburg. Wie Sie sich denken können, sind die Beispiele markant und werfen logischerweise eine Frage auf, die sich viele Menschen stellen, wenn sie auf einen Mietwagenvergleichsdienst zurückgreifen oder ganz einfach, wenn sie bei ihrem zukünftigen Mietwagen ankommen.

Wie sehr oft im Fall der Fahrzeugmiete kann sich diese Angabe aufgrund zahlreicher Faktoren ändern, darunter auch die des Vermieters selbst. Die Regeln bleiben jedoch im Allgemeinen gleich, wenn man sich auf das europäische Gebiet und vor allem auf die im Hexagon ansässigen Autovermietungen beschränkt. Bei bestimmten Fahrzeugkategorien und Ländern, die von den Agenturen zugelassen oder nicht zugelassen werden, muss man einen klaren Punkt setzen.

Darf man also das Land wechseln, wenn man mit einem Mietwagen unterwegs ist? Antworten finden Sie unten!

Die von Frankreich aus erlaubten Länder

Es klingt logisch, aber man sollte immer einen Verantwortlichen der Agentur fragen, ob es tatsächlich möglich ist, ins Ausland zu fahren, insbesondere bei der Abholung des Fahrzeugs. Glücklicherweise erlauben die meisten Autovermietungen in Frankreich Fahrten ins Ausland. In der Regel wird von der Agentur selbst eine Zone auf nationaler Ebene festgelegt, und die erste Zone erlaubt den Fahrern, sich mit dem Mietwagen frei zu bewegen.

Die meisten und üblichsten Reiseziele sind Grenzländer (Deutschland, Spanien, Luxemburg usw.) und andere Länder in der Europäischen Union oder auf dem Kontinent (Norwegen, Großbritannien, Schweiz, Portugal usw.).

Später gibt es auch eine zweite Zone mit Ländern wie Kroatien, Estland oder der Slowakei. Diese Länder sind in Bezug auf die Reisedauer und auch aus anderen Gründen viel länger, und die Erlaubnis, diese Länder zu erreichen, hängt in den meisten Fällen von den gemieteten Fahrzeugen ab. Hochpreisige Fahrzeuge müssen sich oft mit dem Hexagon oder sogar mit den Zonen 1 begnügen und darüber hinaus haben Fahrzeuge deutscher Marken, z. B. bei Sixt, keinen Anspruch auf Zone 2.

Welche Risiken bestehen?

Die Wichtigkeit, sich über die Bedingungen im Vertrag oder direkt im Gespräch mit dem Stationsleiter zu informieren, scheint noch überragender zu sein, wenn man sich mit den eingegangenen Risiken und den potenziellen Bußgeldern befasst, die man erhält, wenn man mit seinem Mietwagen die Grenzen nicht einhält.

Natürlich können sich die Bußgelder und Gebühren von Agentur zu Agentur ändern, aber Sie sollten auch bedenken, dass die meisten dieser Unternehmen ihre Fahrzeugflotte mit GPS-Trackern ausstatten, um derartige Dinge sicherzustellen, insbesondere bei Luxusfahrzeugen.

Es versteht sich von selbst, dass der Fahrer im Falle eines Schadens an einem verbotenen Zielort nicht versichert ist und dass auf die Rechnung Bußgelder aufgeschlagen werden können, insbesondere je nach Anzahl der im Ausland gefahrenen Kilometer .

Außerdem sind die Grenzpolizeien an jeder Kontrollstelle äußerst wachsam, da in den letzten Jahren eine große Anzahl von Mietwagen gestohlen wurde, insbesondere in Richtung zweitklassiger Länder, wie oben erwähnt. Daher scheint es von größter Bedeutung zu sein, dass Sie sich an alle Vertragsbedingungen halten und sich über die damit verbundenen Genehmigungen informieren, bevor Sie irgendeine Staatsgrenze überqueren.

Dinge, an die Sie vor dem Grenzübertritt denken sollten

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit Sie mit Ihrem Mietwagen die Grenze überqueren können, und vielleicht sogar nach einem Gespräch mit einem Verantwortlichen der Mietwagenfirma, gibt es dennoch einige Bedingungen, die Sie beachten müssen . Diese sind jedoch nicht mietwagenspezifisch und können die gleichen sein, wie wenn man mit einem eigenen Fahrzeug die Grenze eines Landes überschreiten möchte.

In diesem Sinne sollten Sie logischerweise daran denken, Ihren Führerschein mitzunehmen und sich zu vergewissern, dass er in dem besuchten Land gültig ist. Manchmal kann es nämlich vorkommen, dass bestimmte Nationen internationale Führerscheine verlangen, wie es in den USA häufig der Fall ist.

Denken Sie auch daran, sich die verschiedenen Fahrregeln anzusehen, die in dem durchquerten Land festgelegt wurden! In der Schweiz und in Österreich müssen Sie z. B. eine Vignette bezahlen, um auf der Autobahn fahren zu dürfen. Einige Agenturen sehen sie vor Ort vor, aber logischerweise nicht für Fahrer, die ins Ausland fahren wollen.

Bezüglich der örtlichen Straßenverkehrsordnung sollten Sie an bestimmte Auflagen und andere Gesetze denken, die von der Promillegrenze, der Benutzung von Telefonen und anderen allgemeinen Fahrregeln abhängen.

Schließlich gibt es in einigen Ländern auch die Verpflichtung, tagsüber und selbst bei strahlendem Sonnenschein mit eingeschalteten Scheinwerfern zu fahren. Eine weitere Sache, die Sie überprüfen sollten, um sicher zu fahren, in Frankreich wie auch anderswo.