In den letzten Monaten war die Hölle los bei Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften mit einer Reihe von Konkursen: Wow Air, Aigle Azur, Thomas Cook, XL Airways... Aber wie bekommt man sein Geld zurück, wenn man seine Reise bei einer dieser Firmen gebucht hat, die es nicht mehr gibt? Ein Rätsel, für das es dennoch einige Lösungen gibt, die wir Ihnen hier vorstellen möchten..

Das "Chargeback" (Rückbuchung)

Dieses Verfahren wird von Bankkarten wie Visa oder MasterCard angeboten. Ein Chargeback ist möglich, wenn man Opfer eines Betrugs geworden ist, einen Handelsstreit hat oder ein Unternehmen in Konkurs gegangen ist. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass es kostenlos ist

Zunächst sollten Sie Ihren Finanzberater informieren, um zu prüfen, ob Ihre Bankkarte das Chargeback anbietet. Es gibt ein ausführliches Merkblatt des Wirtschaftsministeriums zu diesem Thema, das Ihr Berater leicht online abrufen kann, wenn er mit diesem Verfahren nicht vertraut ist.

Hinweis: Ihr Bankberater argumentiert vielleicht, dass dieses Verfahren nur bei Verkäufern im Ausland funktioniert, aber es funktioniert tatsächlich bei jedem Kauf im Internet oder in einem Geschäft mit Ihrer Bankkarte überall, auch in Frankreich.

Es wird jedoch empfohlen, das Verfahren innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf und spätestens innerhalb von 90 Tagen einzuleiten, da die Kreditkartenunternehmen sonst die Zahlung verweigern können

Wenn die Bank Sie bei dem Verfahren nicht unterstützt, wenden Sie sich einfach an den Kundenservice Ihrer Bankkarte und schildern Sie Ihr Missgeschick, sie werden Ihnen sagen, wie Sie weiter vorgehen müssen. Häufig müssen Sie ein Formular ausfüllen, ein erklärendes Schreiben verfassen und Belege für Ihre nicht angetretene Reise beifügen

Die Anmeldung von Forderungen bei gerichtlich bestellten Vertretern

Das hat die Fluggesellschaft Aigle Azur den Passagieren vorgeschlagen, um eine Rückerstattung zu erhalten. In der Praxis geht es darum, ein Online-Formular auszufüllen und die Beträge anzugeben, die für die Reisen ausgegeben wurden, die nicht durchgeführt werden konnten. Diese Formulare werden dann an die Rechtsvertreter gesendet, die theoretisch die Rückerstattungen vornehmen sollten. In Wirklichkeit hat dieses Verfahren jedoch kaum Aussicht auf Erfolg, da sich die gerichtlich bestellten Treuhänder in erster Linie auf andere Forderungen konzentrieren, die die Beschäftigten der Fluggesellschaft oder den Staat betreffen. Die Fluggäste stehen am Ende der Kette und sind wirklich das letzte Rad am Wagen. Sie werden daher nur sehr selten auf diesem Weg entschädigt

Der Sonderfall des Konkurses von Reiseveranstaltern

Wenn ein Reiseveranstalter in Konkurs geht, wie kürzlich Thomas Cook, schützen die EU-Vorschriften die Reisenden, die eine Pauschalreise gekauft haben. Reiseveranstalter sind nämlich verpflichtet, einen Garantiefonds zu haben, der ihre Versäumnisse im Falle eines Konkurses ausgleichen wird. Man ist also letztendlich besser geschützt, wenn man seine Reise direkt bei einem Reiseveranstalter gebucht hat. Aber Vorsicht: Wenn es darum geht, sich einen über das Reisebüro gebuchten Trockenflug erstatten zu lassen, kann der Garantiefonds nicht einspringen, da er nur bei Pauschalreisen greift

Wenn Sie im Fall von Thomas Cook Reisekosten vorstrecken mussten, müssen Sie sich bis zum 27. Dezember 2019 an den Garantiefonds von Thomas Cook wenden und ein Schreiben mit dem Erstattungsantrag und den Rechnungen an folgende Adresse schicken: APST 15 avenue Carnot 75017 Paris

Wenn Sie eine Reise bei Thomas Cook gebucht hatten und vor dem 30. November abreisen sollten, können Sie Ihre Reise kostenlos stornieren, indem Sie eine E-Mail an [email protected] senden. Anschließend müssen Sie die Rückerstattung des Reisepreises beantragen, indem Sie an die APST schreiben

Wenn Sie ab dem1. Dezember mit Thomas Cook verreisen wollten, können Sie sich dafür entscheiden, abzuwarten, ob der Reiseveranstalter einen Käufer findet, aber es ist auch möglich, bereits jetzt online zu kündigen und eine Rückerstattung bei der APST zu beantragen

Wenn Sie Ihre Pauschalreise bei einem der 250 Franchise-Reisebüros gebucht haben, die Thomas-Cook-Reisen verkauft haben, muss das Reisebüro eine Lösung finden, da diese Strukturen rechtlich von Thomas Cook unabhängig sind. Es muss für Sie Ersatzleistungen finden oder Ihnen Ihr Geld zurückerstatten, wenn dies nicht möglich ist

Wenn Sie Ihren Flug oder Ihre Reise direkt bei Thomas Cook gebucht haben, indem Sie mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben, ist es immer noch möglich, das oben erwähnte "Chargeback"-Verfahren anzuwenden, um eine Rückerstattung zu erhalten