Vielleicht gehören Sie zu den Glücklichen, die es eilig haben, über die Weihnachtsfeiertage an ihren Urlaubsort zu gelangen. Manchmal ist die Reise komplizierter als gedacht, vor allem an Weihnachten, wenn viele Menschen abreisen. Während Sie sich schon an einem sonnigen Strand oder auf einer verschneiten Piste sehen, bleibt Ihr Blick an zwei gefürchteten Worten auf der Anzeigetafel des Flughafens hängen: Flugverspätung... Keine Sorge, eine EU-Verordnung schützt Passagiere, die von Flugproblemen betroffen sind: Kennen Sie Ihre Rechte?

In der Zeit der Schulferien kann es vorkommen, dass etwas Unerwünschtes auf Ihrem Urlaubsplan steht: zum Beispiel eine Flugverspätung. Solche unvorhergesehenen Ereignisse können Panik auslösen, wenn man nicht weiß, was einem von der Fluggesellschaft zusteht: Ausweichmöglichkeiten, Rückerstattung, Entschädigung usw. Obwohl die Fluggesellschaft verpflichtet ist, die Fluggäste über ihre Rechte zu informieren, kommt es in der Realität allzu oft vor, dass sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Eine EU-Verordnung regelt die Rechte von Fluggästen, die von einem verspäteten, überbuchten oder annullierten Flug betroffen sind

Bei Flugverspätungen ist eine Entschädigung möglich

Zu den in diesem europäischen Text(EG 261/2004) festgelegten Rechten gehört auch die Entschädigung. Diese muss jedem Fluggast gezahlt werden, der den Schaden erlitten hat (Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung, verpasster Anschlussflug). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Pauschalreise (online oder in einem Reisebüro) oder um einen Trockenflug handelt. Der Anspruch auf Entschädigung ist für Passagiere einer Linien-, Charter- oder Billigfluggesellschaft gleich. Außerdem ist die Entschädigung pauschal. Es spielt also keine Rolle, zu welchem Preis Sie Ihr Flugticket gekauft haben, sondern nur, wie weit Sie geflogen sind: Bei einem Kurz-, Mittel- oder Langstreckenflug können Sie im Falle eines Problems 250, 400 bzw. 600 Euro Entschädigung erhalten.

Um eine Entschädigung zu erhalten, muss der von der Verspätung oder Annullierung betroffene Flug jedoch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, die in der berühmten Verordnung EG 261/2004 festgelegt sind. Wenn es sich um eine Flugverspätung handelt, ist zunächst die Verspätung bei der Ankunft am Endziel relevant: Diese muss mindestens 3 Stunden betragen. Zweitens muss der Flug von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union aus starten, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft, die ihn durchführt. Wenn die Fluggesellschaft eine europäische Fluggesellschaft ist, kann der Flug sowohl bei Abflug als auch bei der Ankunft in der EU anspruchsberechtigt sein. Um eine Entschädigung für eine Flugverspätung zu erhalten, darf diese nicht auf "außergewöhnliche" Gründe zurückzuführen sein, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entziehen, wie z. B. ungünstiges Wetter, Streik der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals.

Einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen: Eine Anleitung

Leider wird die potenzielle Entschädigung bei Flugproblemen nicht automatisch von der Fluggesellschaft gezahlt. Es ist Sache des Fluggastes, sie einzufordern! Weniger nett zu schreiben als ein Brief an den Weihnachtsmann, kann die Beschwerde nach einer Flugstörung direkt an die Fluggesellschaft gerichtet werden, die für die Störung verantwortlich ist. In diesem Fall muss man sich oft mit Geduld und seinem besten Stift bewaffnen, wenn man seine Entschädigungsforderung einreicht. Manche Fluggesellschaften verfügen über einen reaktionsschnellen Kundenservice, andere weniger... Manchmal muss man sogar auf Englisch schreiben und/oder ein Einschreiben schicken. Kurzum: Das schreckt selbst die Verwaltungsmuffel und Ungeduldigen ab..

Es gibt jedoch Websites, die sich auf die Entschädigung von Flugpassagieren spezialisiert haben, wie z. B. Air Indemnité, der französische Marktführer in diesem Bereich, der einen schlüsselfertigen Service anbietet, von der Zusammenstellung der Akte bis zum Erhalt des Anspruchs. Diese vertrauenswürdigen Dritten sparen Zeit und Energie, indem sie sich lästige Formalitäten ersparen. Zuckerguss auf dem Holzscheit: Diese Dienstleistung kostet nichts, es wird nur eine Provision erhoben, wenn Sie die Entschädigung erhalten!

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie für jede Beschwerde Ihre Reiseunterlagen aufbewahren (Boardingpass, elektronische Reservierungen, namentliche Bescheinigung über die Verspätung, falls die Fluggesellschaft eine solche ausstellt, usw.)

Eine obligatorische Abholung am Flughafen

Während Sie auf eine (mögliche) Entschädigung warten, müssen Sie sich am Flughafen mit Geduld wappnen! Mehrere Stunden auf den tatsächlichen Abflug seines Fluges zu warten, kann lang oder sogar sehr lang erscheinen, wenn man mit der Familie verreist und die Kinder langsam ungeduldig werden...
Die gute Nachricht ist, dass die Fluggesellschaft eine Betreuungspflicht gegenüber ihren Fluggästen hat. Dies ist eine der weiteren Pflichten, die ihm die europäische Verordnung EG 261/2004 auferlegt. Unabhängig von den Gründen, die zu einer Verspätung oder Annullierung des Fluges geführt haben, darf die Fluggesellschaft ihre Passagiere also nicht ihrem Schicksal überlassen!

Sie muss den Zugang zu zwei Kommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail), Getränke und Mahlzeiten oder sogar Unterkünfte und den Transport vom und zum Flughafen anbieten, wenn der ursprünglich geplante Flug auf den nächsten Tag verschoben werden muss. Je nach Entfernung des Fluges muss diese Hilfe ab einer Verspätung von 2 Stunden (Flüge über 1 500 km und mehr), 3 Stunden (Flüge zwischen 1 500 und 3 500 km) oder 4 Stunden (Flüge über 3 500 km) angeboten werden.

Eine weitere Information, die Sie unbedingt wissen sollten: Wenn die Fluggesellschaft mindestens 5 Stunden über den ursprünglich geplanten Flugplan hinaus verspätet ist, müssen Sie nicht warten, sondern haben das Recht, die Erstattung Ihres Flugtickets zu verlangen! Aber Vorsicht: Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie auf eigene Kosten ein anderes Ticket kaufen (was in der Urlaubszeit nicht unbedingt einfach oder günstig ist), was bedeutet, dass Sie auf jegliche Betreuung durch die Fluggesellschaft verzichten müssen, während Sie auf Ihren nächsten Flug warten (Essen, Getränke usw.). Die Erstattung des Flugtickets schließt jedoch nicht aus, dass Sie zusätzlich eine Entschädigung für den erlittenen Schaden fordern können. Eine gute Nachricht für den Geldbeutel!