In seiner Fernsehansprache am 12. Juli kündigte Staatspräsident Emmanuel Macron an, dass der Gesundheitspass ab dem 21. Juli auf Freizeit- und Kulturstätten ausgeweitet wird. Dabei handelt es sich um Kinos, Museen, Theater, Sporthallen, Schwimmbäder und Vergnügungsparks, also Orte, an denen mehr als 50 Personen zusammenkommen. Anfang August, das genaue Datum wird noch bekannt gegeben, wird der Gesundheitspass für den Eintritt in Bars, Cafés, Restaurants, Einkaufszentren, in ein Altersheim sowie für die Benutzung von Verkehrsmitteln wie Flugzeugen, Zügen und Fernbussen vorgeschrieben. Zu beachten ist, dass öffentliche Verkehrsmittel, Stadtbusse, U-Bahnen und Straßenbahnen von dieser Maßnahme nicht betroffen sind. Damit ein Gesundheitspass in Frankreich gültig ist, müssen Sie Folgendes vorlegen: einen vollständigen Impfnachweis (mit einer oder zwei Dosen, je nach Fall, und seit mindestens einer Woche), einen Immunitätsnachweis, der eine Ansteckung innerhalb der letzten sechs Monate und eine Remission von mindestens einer Woche belegt, oder einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Bitte beachten Sie, dass der Gesundheitspass ab dem 30. August auch für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen gelten wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Tourismus-Echos